Zu den auf dieser Website und im Programmheft als Auswahl zusammengeführten Veranstaltungen erscheinen noch Einzeleinladungen, die Sie hier anfordern können. Außerdem können Sie sich für unseren E-Mail-Newsletter anmelden , der Sie von Zeit zu Zeit kompakt über unsere Veranstaltungen und andere Neuigkeiten informiert. In den Einzeleinladungen erhalten sie ausführliche Informationen über Form, Inhalte sowie Dauer und Kosten der Veranstaltungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Im Folgenden wird die KATHOLISCHE AKADEMIE STAPELFELD, die eine Einrichtung der STIFTUNG KARDINAL VON GALEN ist, als Akademie und deren Vertragspartner als Vertragspartner bezeichnet. Akademie und Vertragspartner gemeinsam werden als Vertragsparteien bezeichnet.


1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung von Veranstaltungen wie beispielsweise Studienreisen, Fachtagungen und Kurse sowie die Überlassung von Räumlichkeiten wie beispielsweise Gästezimmern, Konferenz- und Tagungsräumen nebst Verpflegung.

1.2 Angebote und Leistungen der Akademie erfolgen ausschließlich unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Änderungen gelten nur insoweit, als diese schriftlich vereinbart sind. Abweichende Geschäftsbedingungen der Vertragspartner werden grundsätzlich nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich bestätigt.


2. Angebot, Vertragsschluss

2.1 Die Angebote der Akademie sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch hinsichtlich der Preisangaben. Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Tätigkeit oder die sonstige Leistung.

2.2 Der Vertragspartner kann sich telefonisch, schriftlich oder per E-Mail bei der Akademie anmelden bzw. einen Auftrag erteilen. Die Anmeldung bzw. Auftragserteilung ist verbindlich, sobald der Vertragspartner eine schriftliche Auftragsbestätigung erhält.

2.3 Die Akademie ist berechtigt, zur Leistungserbringung Unterauftragnehmer einzusetzen.


3. Rücktritt

3.1 Es besteht für Vertragspartner im Rahmen einer Einzelbuchung die Möglichkeit, schriftlich von einer Anmeldung bzw. einem Auftrag zurückzutreten, soweit die Rücktrittserklärung der Akademie spätestens am 8. Tag vor dem Tag des Beginns der Veranstaltung zugeht. Die Akademie beansprucht im Falle des Rücktritts eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 €. Ansonsten entfällt die Kursgebühr im Falle des Rücktritts. Wird der Rücktritt nicht fristgemäß erklärt, ist die volle Kursgebühr zu entrichten.

3.2 Es besteht für Vertragspartner im Rahmen einer Gruppenbuchung die Möglichkeit, schriftlich von einer Anmeldung bzw. einem Auftrag zurückzutreten. Hinsichtlich der Kosten im Falle eines solchen Rücktritts gilt Folgendes:

3.2.1

agb tabelle ruecktritt

3.2.2 Bei einer Rücktrittserklärung betreffend eine Veranstaltung bis zu 80 Personen, die spätestens vier Monate vor Veranstaltungsbeginn eingeht, entfällt der Preis. Bei einer Rücktrittserklärung betreffend eine Veranstaltung über 80 Personen, die spätestens acht Monate vor Veranstaltungsbeginn eingeht, entfällt der Preis ebenfalls. Geht die Rücktrittserklärung nach dem achten Monat und vor dem vierten Monat vor Veranstaltungsbeginn ein, reduziert sich der Preis auf 30 % für Veranstaltungen mit mehr als 80 Personen.

3.2.3 Geht die Rücktrittserklärung nach dem vierten Monat aber vor der achten Woche vor Veranstaltungsbeginn ein, reduziert sich der Preis auf 50 % für Veranstaltungen mit mehr als 80 Personen, bei Veranstaltungen bis zu 80 Personen reduziert sich der Preis auf 30 %.

3.2.4 Geht die Rücktrittserklärung nach der achten Woche aber vor der vierten Woche vor Veranstaltungsbeginn ein, reduziert sich der Preis auf 80 % für Veranstaltungen mit mehr als 80 Personen, bei Veranstaltungen bis zu 80 Personen reduziert sich der Preis auf 50 %.

3.2.5 Geht die Rücktrittserklärung nach der vierten Woche aber vor der ersten Woche vor Veranstaltungsbeginn ein, reduziert sich der Preis auf 90 % für Veranstaltungen mit mehr als 80 Personen, bei Veranstaltungen bis zu 80 Personen reduziert sich der Preis auf 80 %.

3.2.6 Geht die Rücktrittserklärung nach dem siebten Tag vor Veranstaltungsbeginn ein wird der volle Preis erhoben, für Veranstaltungen mit mehr als 80 Personen, bei Veranstaltungen bis zu 80 Personen reduziert sich der Preis auf 90 %.

3.3 Es besteht für Vertragspartner im Falle einer Gruppenbuchung die Möglichkeit, schriftlich die Vertragspartnerzahl bis zur Grenze von 30 % im Wege eines Teilrücktritts zu reduzieren. Die Akademie beansprucht im Falle des Teilrücktritts eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 €. Hinsichtlich der Veranstaltungskosten gilt Folgendes:

3.3.1.Bei einer Minderung der Größe einer Gruppe mit bis zu 20 Teilnehmern oder mehr als 20 Teilnehmern von mehr als 30 % entfällt der die Minderung betreffende Preis bei der Meldung bis zum vierten Monat vor Veranstaltungsbeginn vollständig. Bei einer Meldung nach dem vierten Monat und vor der achten Woche vor Veranstaltungsbeginn reduziert sich der anteilige Preis der von der Minderung betroffenen Gruppenmitglieder auf 10 % bei Gruppen mit über 20 Teilnehmern. Bei einer Teilnehmerabweichung bei der Gruppe mit bis zu 20 Teilnehmern entfällt der die Minderung betreffende Preis.

3.3.2 Bei einer Meldung nach der achten und vor der vierten Woche vor Veranstaltungsbeginn reduziert sich der anteilige Preis der von der Minderung betroffenen Gruppenmitglieder mit über 20 Teilnehmern auf 30%. Bei einer Teilnehmerabweichung bei der Gruppe mit bis zu 20 Teilnehmern reduziert sich der anteilige Preis der von der Minderung betroffenen Gruppenmitglieder auf 10%.

3.3.3 Bei einer Meldung nach der vierten Woche und vor der ersten Woche vor Veranstaltungsbeginn reduziert sich der anteilige Preis der von der Minderung betroffenen Gruppenmitglieder auf 50 % bei Gruppen mit über 20 Teilnehmern. Bei einer Teilnehmerabweichung bei der Gruppe mit bis zu 20 Teilnehmern reduziert sich der anteilige Preis der von der Minderung betroffenen Gruppenmitglieder auf 20%.

3.3.4 Bei einer Meldung nach dem siebten Tag vor Veranstaltungsbeginn reduziert sich der anteilige Preis der Minderung der betroffenen Gruppenmitglieder auf 80 % bei Gruppen mit über 20 Teilnehmern. Bei einer Teilnehmerabweichung bei der Gruppe mit bis zu 20 Teilnehmern reduziert sich der anteilige Preis der von der Minderung betroffenen Gruppenmitglieder auf 30%.


4. Zahlungsbedingungen

4.1. Sofern nicht ausdrücklich eine einzelvertragliche Regelung oder eine andere Bemessungsgrundlage vereinbart ist, erfolgt die Vergütung nach den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisen der Akademie. Preise sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzüge und unter Angabe der Rechnungsnummer zur Zahlung fällig und auf das angegebene Konto zu überweisen.

4.2 Alle Preise verstehen sich -falls anfallend- inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe.

4.3 Bei Veranstaltungen beinhaltet der Rechnungsbetrag die Kosten für die Übernachtung und Verpflegung sowie -im Fall einer Eigenveranstaltung der Akademie- der Seminargebühr. Die Kosten nicht in Anspruch genommener (Teil-) Leistungen werden nicht erstattet. Gleiches gilt für den Fall des vorzeitigen Verlassens der Veranstaltung.


5. Durchführung von Veranstaltungen

5.1 Veranstaltungen werden entsprechend dem veröffentlichten Veranstaltungsprogramm bzw. entsprechend der mit dem Vertragspartner getroffenen Vereinbarung durchgeführt. Die Akademie behält sich jedoch Änderungen vor, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern.

5.2 Ein Anspruch auf die Durchführung einer Veranstaltung durch einen bestimmten Dozenten bzw. an einem bestimmten Unterrichtsort besteht nicht. Es besteht auch kein Anspruch auf Ersatz eines versäumten Veranstaltungstages.

5.3 Die Akademie behält sich vor, eine Veranstaltung zu verschieben oder abzusagen aus Gründen, die sie nicht selbst zu vertreten hat, z. B. Erkrankung eines Dozenten, Nichterreichen der notwendigen Vertragspartnerzahl usw. Die Benachrichtigung der Vertragspartner über eine Absage erfolgt an die bei der Anmeldung angegebene Adresse. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden bei Veranstaltungsausfall zurückerstattet. Vorbehaltlich der Regelungen unter Ziffer 7 kommt die Akademie für vergebliche Aufwendungen oder sonstige Nachteile, die dem Vertragspartnern durch Absage entstehen, nicht auf.


6. Datenschutz

Die Akademie speichert, verarbeitet und nutzt auch personenbezogene Daten der Vertragspartner zur ordnungsgemäßen Auftragserfüllung und für eigene Zwecke. Dazu setzt die Akademie auch automatische Datenverarbeitungsanlagen ein. Zur Erfüllung der Datensicherungsanforderungen der Anlage zu § 9 BDSG hat die Akademie technisch-organisatorische Maßnahmen getroffen, die die Sicherheit der Datenbestände und der Datenverarbeitungsabläufe gewährleisten. Die mit der Verarbeitung beschäftigten Mitarbeiter sind auf das BDSG verpflichtet und gehalten, sämtliche Datenschutzbestimmungen strikt einzuhalten. Die Stiftung Kardinal von Galen erhebt personenbezogene Daten der Teilnehmenden (z.B. auf Grund des Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetzes (NEBG)). Die Daten werden gespeichert und für statistische Zwecke ausgewertet. Die Erhebung erfolgt für den Nachweis der Korrektheit des gesetzlich geforderten Nachweises. Sofern die gesetzliche Verpflichtung besteht werden die Daten an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Die Daten werden gemäß der gesetzlichen Vorgaben für zehn Jahre gespeichert.


7. Haftung

7.1 Die Akademie haftet für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur, wenn sie diese Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat oder wenn sie fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. Die Akademie haftet im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten stets nur für den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

7.2 Soweit die Akademie im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gemäß vorstehender Ziffer 7.1 für fahrlässig verursachte Schäden haftet, ist deren Ersatzpflicht jedoch der Höhe nach je Schadensfall begrenzt auf: 500.000,00 EUR für Sachschäden, 125.000,00 EUR für Vermögensschäden.

7.3 Eine Haftung für Schäden, die durch die Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten infolge einfacher Fahrlässigkeit verursacht worden sind, ist ausgeschlossen.

7.4 „Wesentliche Vertragspflichten“ sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Vertragspartners schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat; wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut hat und vertrauen darf.

7.5 Der in Ziffern 7.1 bis 7.4 enthaltene Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Ansprüche aus einer Beschaffenheitsgarantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

7.6 Der Vertragspartner hat etwaige Schäden, für die die Akademie haften soll, unverzüglich der Akademie anzuzeigen.

7.7 Soweit Schadensersatzansprüche gegen die Akademie ausgeschlossen oder begrenzt sind, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Organe und sonstiger Mitarbeiter sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der Akademie.

7.8 Außer in den Fällen der Ziffer 7.5 verjähren Schadensersatzansprüche, die nicht der Verjährung des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB oder des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB unterliegen, nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.


8. Gerichtsstand, Erfüllungsort, anzuwendendes Recht

8.1 Gerichtsstand für die Geltendmachung von Ansprüchen für beide Vertragspartner ist der Sitz der Akademie, soweit die Voraussetzungen gem. § 38 Zivilprozessordnung vorliegen.

8.2 Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen ist der Sitz der Akademie.

8.3 Das Vertragsverhältnis und alle Rechtsbeziehungen hieraus unterliegen ausschließlich

dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts des Internationalen Privatrechts (IPR) sowie des UN-Kaufrechts (CISG).


9. Geltungsbereich

9.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern sowie allen juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen i.S.d. § 310 BGB, soweit nichts Abweichendes ausdrücklich bestimmt ist.

9.2 Gehört der Auftraggeber nicht dem in Ziffer 9.1 bezeichneten Personenkreis des § 310 BGB an, gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen mit folgender Maßgabe: Ziffer 7.8 gilt nicht. Ziffer 8.1 gilt mit der Maßgabe, dass der Sitz der Akademie als Gerichtsstand für den Fall vereinbart wird, dass der Vertragspartner seinen Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Rechtes der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Sitz, sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Ziffer 8.2 gilt nicht.

Stapelfeld, 26.10.2020

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