für die Katholische Akademie Stapelfeld und das Umweltzentrum 

nach Maßgabe der §§ 4-10 der Präventionsordnung für den
Offizialatsbezirk Oldenburg vom 1. Mai 2015

1. Präambel: Prävention und die Bildungsarbeit in der KAS und im Umweltzentrum

„Im Bistum Münster sind alle kirchlichen Einrichtungen und Institutionen aufgerufen, ein institutionelles Schutzkonzept (ISK) zu erstellen. Dieses gilt mittlerweile als vielversprechender Weg und als Standard zur grenzachtenden und sicheren Gestaltung von Institutionen.“ Dieser Anforderung folgend legt hiermit auch die Stiftung Kardinal von Galen für die Katholische Akademie Stapelfeld (KAS) und das Umweltzentrum ihr ISK vor.
„Ziel (des Institutionellen Schutzkonzeptes) ist es, eine Kultur der Achtsamkeit zu fördern und so das Risiko zu verringern, dass kirchliche Einrichtungen zu Tatorten sexualisierter Gewalt werden.“ Auch die Bildungsarbeit mit Familien, Kindern und Jugendlichen sowie Erwachsenen verschiedener Lebensalter verfolgt das Ziel, Menschen aufmerksam zu machen für Fragen und Antworten nach dem Leben und Glauben, nach Gott und den Herausforderungen der Welt heute. Eine Kultur und einen Lebensstil der Achtsamkeit zu fördern, ist die grundlegende Intention der KAS. Dazu gehört selbstverständlich, alles dafür zu tun, gewalttätige, machtförmige und sexualisierte Übergriffe auf Menschen zu verhindern, die in Stapelfeld leben, lernen und arbeiten.
Als kirchlicher Lernort profitiert die KAS vom Erfahrungsschatz eines christlichen Lebensstils. Zugleich wird auch die Akademie als Kirchort damit in Verbindung gebracht, was in den letzten Jahrzehnten von kirchlichen Mitarbeitern und Seelsorgern Kindern und Erwachsenen angetan worden ist. Damit daraus keine Kultur des Misstrauens entsteht, nimmt die Akademie als Bildungseinrichtung und Arbeitsplatz wie auch als Haus, in dem jährlich tausende von Menschen übernachten, die Herausforderung ernst, dass sich solche Fälle von Macht und sexualisiertem Missbrauch auf keinen Fall wiederholen. Vielmehr ist es ein ganz wesentliches Anliegen der Arbeit in Akademie und Umweltzentrum, dass sich alle Personen, die hier leben, lernen und arbeiten, stets wohl und sicher fühlen können.

Alle Mitarbeiter*innen von KAS und Umweltzentrum sind im Rahmen einer Mitarbeiterversammlung am 21.10.2019 über das ISK informiert worden.

Stapelfeld, den 21.10.2019

unterschrift feltes

Dr. Martin Feltes
Pädagogischer Direktor

unterschrift rolfes

Willi Rolfes
Geschäftsführender Direktor

unterschrift roebel

Dr. Marc Röbel
Geistlicher Direktor

2. Risikoanalyse

Das Institutionelle Schutzkonzept dient dazu, in der KAS und im Umweltzentrum alle Handlungen, Übergriffe und Grenzverletzungen zu verhindern, die von der Präventionsordnung für den Offizialatsbezirk Oldenburg unter §2 als sexualisierte Gewalt beschrieben werden.
Eine Risikoanalyse des Alltags in der KAS und im Umweltzentrum rückt die folgenden Aspekte in den Blickpunkt, die für die Prävention sexualisierter Gewalt besonders bedeutsam sind:

2.1 zusammen leben

Als Bildungs- und Tagungshaus, als Heimvolkshochschule und Beleghaus halten sich in der KAS stets viele Menschen auf. Das Außengelände und die Gärten der Akademie und des Umweltzentrums sind jederzeit frei öffentlich zugänglich. Auch im Inneren der Gebäude halten sich häufig zahlreiche Menschen auf. Viele Gäste sind der Akademie nicht bekannt, insbesondere bei Belegkursen. Sie lernen (auch körperbezogen) und arbeiten zusammen, sie treiben zusammen Sport und essen gemeinsam, sie übernachten in den unterschiedlichen Gebäuden der KAS und begegnen sich auf Fluren und in Gruppenräumen, in der Bewegungshalle und im Garten, evtl. auch in Dusch- und Waschräumen. Im Kreativhaus und im Umweltzentrum besteht eine besondere Beaufsichtigungspflicht für Minderjährige. Wo viele Kinder, Jugendliche und Erwachsene, auf diese Weise zusammenleben, können sich immer wieder Gelegenheiten ergeben, in denen sexuelle Übergriffe vorkommen können.

2.2 miteinander kommunizieren und lernen

Sexualbezogene Handlungen und machtmissbräuchliche oder sexualisierte Grenzverletzungen geschehen nicht nur mit Körperkontakt, sondern häufig auch verbal. Gerade bei strittigen Themen, intensiven kontroversen Diskussionen oder in Trainingssituationen, die zum Ziel haben, gewalthaltige Kommunikation zu verhindern, können kommunikative Grenzverletzungen vorkommen. Dies kann innerhalb des Kursgeschehens, aber auch in Pausenzeiten oder außerhalb des Programms der Bildungsveranstaltungen der Fall sein. Zudem kann zwischen den Dozent*innen und den Kursteilnehmer*innen häufig ein für Machtmissbrauch offenes kommunikatives und pädagogisches Gefälle bestehen. Bei Belegkursen sind der Akademie Inhalte und Arbeitsformen innerhalb des Kursgeschehens in der Regel nicht bekannt.

2.3 zusammenarbeiten

In der KAS arbeiten in unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen über 80 Mitarbeiter*innen. Die Stiftung Kardinal von Galen als Arbeitgeber steht dafür ein, dass die Mitarbeiter*innen neben der fachlichen auch über eine persönliche Eignung verfügen. Das hierzu im ISK beschriebene Verfahren, das den Vorgaben der Präventionsordnung folgt, dient weitest möglich der Minderung des Risikos (vgl. 2.1. und 2.2) sexueller Übergriffe durch eigene Mitarbeiter*innen der KAS. Die Gefahr solcher Übergriffe ist bei externen Referent*innen und Belegkursen besonders schwer einzuschätzen.

3. Das Schutzkonzept in der KAS und im Umweltzentrum …

Im Leitbild der Akademie verpflichtet sich die Katholische Akademie Stapelfeld darauf, gemeinsam mit allen Gästen kommunikative und partizipative Lernwege zu beschreiten (Wege suchen), die Lernenden durch Bildungsprozesse zu ermutigen (Antwort geben) und dies aus einer dezidiert christlichen Haltung heraus zu tun (Kirche bilden). Diesen Leitzielen sind Haltung und Verhalten aller Mitarbeiter*innen von Akademie und Umweltzentrum verpflichtet. Für die einzelnen Aufgaben und Arbeitsbereiche verpflichten sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf einen je eigenen Verhaltenskodex.

3.1 … und die Bildungsveranstaltungen

Die Dozent*innen der Akademie verpflichten sich auf den folgenden Verhaltenskodex:

1. Sprache, Wortwahl und Kleidung

Ziel ist eine Lehr- und Lernkultur, die niemanden ausgrenzt. Dem dient eine wertschätzende, respektvolle Kommunikation auf Augenhöhe.

  • Wir verstehen uns als Anwalt bzw. Anwältin dafür, dass – wer will – sich am Lernprozess aktiv beteiligen kann.
  • Wir verzichten auf Beleidigungen und Vulgärsprache und darauf, andere lächerlich zu machen.
  • Wir machen auf unangemessene Sprache und Wortwahl in der Gruppe aufmerksam. Gegebenenfalls reflektieren wir mit der Gruppe Kommunikationsregeln und sanktionieren Verstöße – bis hin zum Ausschluss aus dem Kursgeschehen.
  • Wir reflektieren über unsere eigene Kleidung und die Wirkung, die sie auf die Teilnehmenden der Bildungsveranstaltungen hat. Wir können andere auf die Wirkung hinweisen, die ihre Kleidung auf den Dozenten / die Dozentin und andere haben kann.

2. Gestaltung von Nähe und Distanz

Ziel ist eine professionelle Balance zwischen Nähe und Distanz.

  • Nähe wird zugelassen, wo es die professionelle Rolle verlangt.
  • Wir achten auf die eigenen Grenzen und äußern diese.
  • Wir achten auf die nonverbalen Signale der Seminarteilnehmenden zu ihren Grenzen und ermutigen sie, diese wenn nötig auch zu formulieren. Diese Grenzen respektieren wir unbedingt.
  • Wir reflektieren unsere Didaktik und Methodik und sind sensibel für mögliche Grenzverletzungen, insbesondere bei Körperübungen.
  • Die Frage nach der Anrede im Seminar (‚Du‘ oder ‚Sie‘) wird wo nötig zu Beginn ausdrücklich geklärt.
  • Problematische und als grenzverletzend empfundene Situationen werden in der Pädagogischen Konferenz reflektiert.

3. Angemessenheit von Körperkontakten und Beachtung der Intimsphäre

Ziel ist, die Intimsphäre der Seminarteilnehmenden unbedingt zu achten. Körperkontakt ist stets innerhalb der professionellen Rolle wahrzunehmen.

  • Der Wunsch nach Körperkontakt geht nicht von uns, sondern von den Seminarteilnehmern aus. Dies gilt auch für Begrüßungen.
  • Bei Körperkontakt von Seiten der Seminarteilnehmer achten wir auch auf unsere eigenen Grenzen.
  • Bei Körperkontakt in Notfällen sehen wir die aktuelle Hilfeleistung stets im Vordergrund. Dabei geben wir so viel Hilfestellung wie nötig und so wenig wie möglich.
  • Den Wunsch nach Privatsphäre (etwa im Blick auf eine individuelle Pause) bei den Seminarteilnehmern achten wir.

4. Umgang mit und Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken

Ziel ist es, die sozialen Netzwerke in angemessener Weise für Netzwerkarbeit und Werbung zu nutzen. Darüber hinaus nutzen wir Medien im Rahmen der Kursarbeit.

  • Wir achten immer darauf, Medien altersangemessen einzusetzen und prüfen die Eignung der Medien im Blick auf den Nutzen für die Lehr- und Lernsituation.
  • Wir akzeptieren die Ablehnung, fotografiert oder gefilmt zu werden, unverzüglich.

Der Verhaltenskodex für Dozent*innen ist über den Honorarvertrag Bestandteil der Vereinbarungen mit externen Referent*innen. Die Landesschulbehörde hat Lehrer*innen an das Umweltzentrum abgeordnet. Die Stiftung Kardinal von Galen hat die Landesschulbehörde über den Verhaltenskodex für Dozent*innen informiert und um Information der Lehrkräfte und entsprechende Beachtung gebeten.

Die Verwaltungsangestellten verpflichten sich auf den folgenden Verhaltenskodex:

1. Sprache, Wortwahl und Kleidung

Ziel ist eine wertschätzende, respektvolle, altersgerechte Kommunikation auf Augenhöhe. Deshalb

  • beachten wir unsere Vorbildfunktion.
  • sind unsere Aussagen klar, deutlich und eindeutig.
  • verzichten wir auf Beleidigungen und Vulgärsprache.
  • achten wir auf eine angemessene Lautstärke.
  • verzichten wir auf Drohungen und Beschimpfungen.
  • verwenden wir im Konfliktfall konstruktive Ich-Botschaften
  • achten wir auf angemessene Kleidung.

2. Gestaltung von Nähe und Distanz

Ziel ist ein achtsamer Umgang miteinander und die Sicherung einer altersgerechten, situationsbezogenen und distanzierten Nähe. Deshalb

  • achten wir auf unsere eigenen Grenzen und akzeptieren die Grenzen der Schutzbefohlenen.
  • als problematisch empfundene Situationen werden im Team angesprochen und reflektiert.

3. Angemessenheit von Körperkontakten

Ziel ist ein altersgerechter, dem jeweiligen Kontext angemessener Umgang mit Körperkontakten. Deshalb

  • ist Körperkontakt zum Zweck einer Versorgung (Pflege, Trost, Erste Hilfe) erlaubt.
  • fordern wir von uns aus keinen Körperkontakt.
  • spenden wir Trost vorrangig durch Worte.
  • begleiten wir Kinder nur im Notfall zur Toilette und werden dabei nach Möglichkeit eine weitere Person der KAS hinzuziehen und respektieren die Selbständigkeit der Kinder.
  • achten wir nach Möglichkeit auf geschlechtsspezifische Betreuung.
  • beachten wir die unterschiedlichen Kulturen.

4. Umgang mit und Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken

Ziel ist ein verantwortungsvoller Umgang mit den Persönlichkeitsrechten der Gäste. Deshalb

  • prüfen wir vor einer Veröffentlichung von Bildern in der Presse, in Sozialen Medien, in Printprodukten oder unserer Homepage, ob die Persönlichkeitsrechte der gezeigten Personen gewahrt sind.
  • prüfen wir vor einer Veröffentlichung in der Presse, in Sozialen Medien, in Printprodukten oder unserer Homepage, ob das Bild dem Inhalt nach zur Veröffentlichung geeignet ist.

5. Kritische Kontakt mit dem Gast

Ziel ist eine angemessene, situationsbedingte, transparente und zeitnahe Reaktion mit direktem Bezug zum Fehlverhalten des Gastes. Deshalb

  • weisen wir auf Fehlverhalten hin.
  • stellen wir niemanden bloß.
  • wenden wir keine verbale oder nonverbale Gewalt an.
  • machen wir dem Schutzbefohlenen in keiner Weise Angst.
  • achten wir auf unsere Lautstärke (siehe Punkt 1).

Die Mitglieder des Teams der Betreuung von Kindern und Jugendlichen verpflichten sich auf den folgenden Verhaltenskodex:

Grundvoraussetzung für die Mitarbeit im Team der Kinderbetreuerinnen und betreuer ist

  • die JuLeiCa oder/und
  • die Teilnahme an einer Präventionsschulung gemäß der Präventionsordnung des Offizialatsbezirks Oldenburg und
  • das Vorlegen eines erweiterten Führungszeugnisses

1. Sprache und Wortwahl im Umgang mit Kindern und Jugendlichen

Ziel ist eine wertschätzende, respektvolle, altersgerechte Kommunikation auf Augenhöhe. Deshalb

  • beachten wir unsere Vorbildfunktion.
  • sind unsere Aussagen klar, deutlich und eindeutig.
  • verzichten wir auf Beleidigungen und Vulgärsprache.
  • achten wir auf eine angemessene Lautstärke.
  • verzichten wir auf Drohungen und Beschimpfungen.
  • verwenden wir im Konfliktfall konstruktive Ich-Botschaften
  • machen wir auf unangepasste Wortwahl in der Gruppe aufmerksam.

2. Gestaltung von Nähe und Distanz

Ziel ist ein achtsamer Umgang miteinander und die Sicherung einer altersgerechten, situationsbezogenen und distanzierten Nähe. Deshalb

  • achten wir auf unsere eigenen Grenzen und akzeptieren die Grenzen der Schutzbefohlenen.
  • gibt es keine Geheimnisse zwischen Teamer und Schutzbefohlenem.
  • gestalten wir Spiele/Übungen so, dass keine Grenzen überschritten werden.
  • erzwingen wir keine Nähe.
  • als problematisch empfundene Situationen werden im Team angesprochen und reflektiert.

3. Angemessenheit von Körperkontakten

Ziel ist ein altersgerechter, dem jeweiligen Kontext angemessener Umgang mit Körperkontakten. Deshalb

  • ist Körperkontakt zum Zweck einer Versorgung (Pflege, Trost, Erste Hilfe) erlaubt.
  • fordern wir von uns aus keinen Körperkontakt.
  • spenden wir Trost vorrangig durch Worte.
  • sprechen wir die Begleitung zur Toilette mit den Eltern ab und respektieren die Selbständigkeit der Kinder.
  • werden die Kinder zum Wickeln an die Eltern übergeben.
  • achten wir nach Möglichkeit auf geschlechtsspezifische Betreuung.
  • beachten wir die unterschiedlichen Kulturen.

4. Beachtung der Intimsphäre

Ziel ist der Schutz der Unantastbarkeit der Intimsphäre aller Menschen. Deshalb

  • achten und respektieren wir die Intimsphäre der Kinder/Jugendlichen.
  • hat jeder das Recht, „nein“ zu sagen.
  • akzeptieren wir Rückzugswünsche der Schutzbefohlenen unter Wahrung der Aufsichtspflicht.
  • leben wir die eigene Sexualität nicht vor den Schutzbefohlenen aus.
  • verzichten wir auf gemeinsames Umkleiden/Duschen mit den Schutzbefohlenen.
  • treffen wir im Vorfeld notwendige und klare Absprachen mit den Erziehungsberechtigten.
  • greifen wir ein bei Grenzverletzungen und melden diese sofort an die zuständige Stelle.

5. Zulässigkeit von Geschenken

Ziel ist die transparente Gleichbehandlung aller. Deshalb

  • beschenken oder bevorzugen wir keine Schutzbefohlenen.
  • sind kleine Geschenke an die Teamer als Dank für ihr Engagement unproblematisch.
  • werden unangemessene und Abhängigkeit erzeugende Geschenke nicht akzeptiert.
  • werden Geschenke an einzelne, ausgewählte Personen nicht akzeptiert.

6. Umgang mit und Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken

Ziel ist ein verantwortungsvoller, pädagogisch sinnvoller und altersgerechter Umgang mit Medien und sozialen Netzwerken. Deshalb

  • wird im Vorfeld die Erlaubnis des Schutzbefohlenen und eines Erziehungsberechtigten eingeholt, ob Fotos oder Videos gemacht werden dürfen.
  • bedarf die Weiterleitung und Verwendung von Fotos und Videos der ausdrücklichen Zustimmung aller Beteiligten.
  • wird die Ablehnung fotografiert oder gefilmt zu werden, sofort akzeptiert.
  • wird niemand im leicht- oder unbekleideten Zustand fotografiert oder gefilmt.

7. Erziehungsmaßnahmen

Ziel ist die Stärkung der Konfliktfähigkeit sowie angemessene, situationsbedingte, transparente und zeitnahe Reaktionen, die im direkten Bezug zum Fehlverhalten stehen. Deshalb

  • weisen wir auf Fehlverhalten hin.
  • stellen wir niemanden bloß.
  • wenden wir keine verbale oder nonverbale Gewalt an.
  • machen wir dem Schutzbefohlenen in keiner Weise Angst.
  • achten wir auf unsere Lautstärke (siehe Punkt 1).

Aus- und Fortbildungen (§ 9)

Das Direktorium trägt die Verantwortung für die Präventionsschulung und Auffrischung (§ 9) gemäß der in den Ausführungsbestimmungen zu den §§ 3, 5, 6, 7, 8, 9 und 12 der Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen für den Oldenburgischen Teil der Diözese Münster (Offizialatsbezirk Oldenburg) (Ausführungsbest. PrävO) festgelegten Umfängen. Das Controlling erfolgt im Personalbüro.

Maßnahmen zur Stärkung von Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen (§ 10)

Maßnahmen zur Stärkung von Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen (§ 10) finden im Bildungsprogramm von Akademie und Umweltzentrum regelmäßig statt.

3.2 … und das Hausmanagement

Angestellte mit sporadischem Kontakt zu Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen

Die Angestellten in Hausmeisterei, Küche und Hauswirtschaft und die Verwaltungsangestellten, die nicht unter den Bereich 3.1. fallen, haben sporadischen Kontakt mit Kindern und / oder Jugendlichen. Sie werden gründlich über das institutionelle Schutzkonzept von KAS und Umweltzentrum informiert (vgl. Curriculum für Präventionsschulung, in der Regel Umfang von drei Stunden). Insbesondere werden Sie für Ihren Beitrag zum Risikomanagement in KAS und Umweltzentrum sensibilisiert.

Die BUFDis, FSJler/FÖJler und Praktikant*innen verpflichten sich auf den folgenden Verhaltenskodex:

1. Sprache, Wortwahl und Kleidung

Ziel ist eine wertschätzende, respektvolle, altersgerechte Kommunikation auf Augenhöhe, sowohl mit den erwachsenen Gästen als auch mit Kindern und Jugendlichen und untereinander. Deshalb

  • beachten wir unsere Vorbildfunktion.
  • sind unsere Aussagen klar, deutlich und eindeutig.
  • verzichten wir auf Beleidigungen und Vulgärsprache, auch in der Kommunikation untereinander.
  • achten wir auf eine angemessene Lautstärke.
  • verzichten wir auf Drohungen und Beschimpfungen.
  • verwenden wir im Konfliktfall konstruktive Ich-Botschaften
  • achten wir auf angemessene Kleidung.

2. Gestaltung von Nähe und Distanz

Ziel ist ein achtsamer Umgang miteinander und die Sicherung einer altersgerechten, situationsbezogenen und distanzierten Nähe. Deshalb

  • achten wir auf unsere eigenen Grenzen und akzeptieren die Grenzen anderer. Dies gilt auch und besonders in den Räumen, die wir im Personaltrakt gemeinsam nutzen.
  • werden als problematisch empfundene Situationen im Team angesprochen und reflektiert.

3. Angemessenheit von Körperkontakten

Ziel ist ein altersgerechter, dem jeweiligen Kontext angemessener Umgang mit Körperkontakten. Deshalb

  • beachten wir die unterschiedlichen Kulturen.
  • achten wir nach Möglichkeit auf geschlechtsspezifische Betreuung von Gästen.
  • begleiten wir Kinder nur im Notfall zur Toilette und werden dabei nach Möglichkeit eine weitere Person der KAS hinzuziehen und respektieren die Selbständigkeit der Kinder.
  • spenden wir Trost vorrangig durch Worte.
  • fordern wir von uns aus keinen Körperkontakt.
  • ist Körperkontakt zum Zweck einer Versorgung von Gästen (Pflege, Trost, Erste Hilfe) erlaubt.

4. Einsatz im Team der Betreuung von Kindern und Jugendlichen

Für den seltenen Fall, dass BUFDis, FSJler / FÖJler und Praktikant*innen in der Betreuung von Kindern und Jugendlichen eingesetzt werden, gilt der Verhaltenskodex für das Team der Kinder- und Jugendbetreuer entsprechend.

Aus- und Fortbildungen (§ 9)

Das Direktorium trägt die Verantwortung für die Präventionsschulung und Auffrischung (§ 9) gemäß der in den Ausführungsbestimmungen zu den §§ 3, 5, 6, 7, 8, 9 und 12 der Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen für den Oldenburgischen Teil der Diözese Münster (Offizialatsbezirk Oldenburg) (Ausführungsbest. PrävO) festgelegten Umfängen. Das Controlling erfolgt im Personalbüro.

3.3 … und die Mitarbeiterführung / Personalverwaltung

Die Kommunikation zwischen Vorgesetzten und Mitarbeiter*innen und die kollegiale Kommunikation in Akademie und Umweltzentrum ist den Sachverhalten angemessen, an den beruflichen Rollen orientiert und wertschätzend.

Persönliche Eignung (§ 4)

Die Stiftung Kardinal von Galen trägt Verantwortung dafür, dass nur Personen mit der Arbeit in Akademie und Umweltzentrum betraut werden, die neben der erforderlichen fachlichen auch über die persönliche Eignung verfügen.
Die zuständigen Personalverantwortlichen thematisieren die Prävention gegen sexualisierte Gewalt im Rahmen des Einstellungsprozesses.
Vor der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages werden die entsprechenden Unterlagen (Institutionelles Schutzkonzept, ggfls. Verhaltenskodex, Selbstauskunftserklärung) ausgehändigt und Gelegenheit zur Rücksprache gegeben. Mit dem Arbeitsvertrag werden die entsprechenden Unterlagen unterzeichnet (ggfls. Verhaltenskodex, Selbstauskunftserklärung) und zur Personalakte genommen.
Personen im Sinne von § 2 Abs. 7 werden von der Stiftung nicht eingesetzt, wenn sie rechtskräftig wegen einer in § 2 Absatz 2 oder 3 genannten Straftat verurteilt worden sind.

Erweitertes Führungszeugnis

Im Zuge der Einstellung ist von jedem Mitarbeiter / jeder Mitarbeiterin in KAS und Umweltzentrum ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Der beantragenden Person wird ein Aufforderungsschreiben der Stiftung vorgelegt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG für die Erteilung eines solchen Führungszeugnisses vorliegen. Nach Erhalt des erweiterten Führungszeugnisses legt der Mitarbeiter / die Mitarbeiterin dieses der Personalverwaltung der Stiftung Kardinal von Galen vor. Das Führungszeugnis wird nach Einsichtnahme durch die Personalverwaltung und ein Mitglied des Direktoriums an die jeweilige Person zurückgegeben. Diese Einsichtnahme und das Ergebnis werden schriftlich dokumentiert.

Präventionsschulung und Auffrischungsschulung

Jede Mitarbeiterin / jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, umgehend eine Präventionsschulung entsprechend den Stellenanforderungen zu besuchen, sofern diese nicht innerhalb der letzten fünf Jahre absolviert worden ist.
Eine Auffrischungsschulung und Erneuerung des erweiterten Führungszeugnisses sind im regelmäßigen Abstand von fünf Jahren zu erbringen.
Durch eine personen- und stellenbezogene Liste wird das hier beschriebene Verfahren dokumentiert und die Fristwahrung sichergestellt.

3.4 … und Beschwerdeweg, Qualitätsmanagement und Handlungsleitfaden

Beschwerdeweg

In Anlehnung an die Konzeption des Bistums Münster hat die Präventionsfachkraft in KAS und Umweltzentrum die folgenden Aufgaben:

  • Engagement, dass das Thema „Umgang mit Grenzverletzungen und sexualisierter Gewalt“ in der Einrichtung dauerhaft berücksichtigt wird
  • Entwicklung von praktischen Maßnahmen und Umsetzung von Möglichkeiten zur Prävention (Fortschreibung institutionelles Schutzkonzept, Projekte, Fortbildungsbedarf)
  • Informationsweitergabe über die internen und externen Beratungsmöglichkeiten bei Verdachtsmeldungen
  • Kontaktperson für die Präventionsbeauftragten des Bistums Münster

Für die Gäste der KAS und des Umweltzentrums ist die Präventionsfachkraft darüber hinaus erste Ansprechpartnerin für alle Situationen, die eine Beschwerde wegen sexueller oder machtförmiger Übergriffe erfordern.

Mitarbeiter*innen, die sich wegen entsprechender Vorkommnisse beschweren wollen, können sich je nach konkreter Situation und den Beteiligten an die folgenden Stellen wenden:

  • an den unmittelbaren oder nächsten Vorgesetzen
  • an ein Mitglied des Direktoriums
  • an ein Mitglied des Kuratoriums der Stiftung Kardinal von Galen
  • an die Präventionsfachkraft
  • an die zuständige insoweit erfahrene Fachkraft des Jugendamtes Cloppenburg (Diese Beratung übernimmt im Auftrage des Jugendamtes die Psychologische Beratungsstelle / Erziehungsberatungsstelle in Cloppenburg
  • an die Präventionsstelle im BMO
  • bzw. beim Bistum Münster (s.u.)
  • an externe Stellen (Polizei, Staatsanwaltschaft)

Qualitätsmanagement

Das Qualitätsmanagement fragt danach, ob die Verfahrensweisen, auf denen die Ziele der KAS und des Umweltzentrums erreicht werden, angemessen und erfolgreich sind. Das ISK ist integraler Bestandteil des Qualitätsmanagementsystems der KAS und des Umweltzentrums.
Die Evaluation und gegebenenfalls Fortschreibung des Schutzkonzeptes erfolgt regelmäßig, spätestens jedoch nach fünf Jahren. Ebenso wird das Schutzkonzept im Rahmen der Nachsorge in einem irritierten System auf seine Funktion hin überprüft, d.h. anlässlich der Aufarbeitung eines bestätigten oder unbestätigten Falls von sexuellem oder Machtmissbrauch in der KAS oder im Umweltzentrum.

Handlungsleitfaden

Für den Fall, dass sich in der Akademie oder im Umweltzentrum ein Gast oder ein*e Mitarbeiter*in über sexuellen oder Machtmissbrauch bei sich selbst oder jemand anderem beschwert, gilt der folgende allgemeine Handlungsleitfaden:

  • Ruhe bewahren! Keine überstürzten Aktionen.
  • Zuhören, Glauben schenken und den Betroffenen ermutigen, sich anzuvertrauen. Dabei sind auch Erzählungen von kleineren Grenzverletzungen ernst zu nehmen. Grenzen, Widerstände und zwiespältige Gefühle sind dabei zu respektieren.
  • Zweifelsfrei Partei für den betroffenen Menschen ergreifen („Du trägst keine Schuld an dem, was vorgefallen ist!“)
  • Versichern, dass das Gespräch vertraulich behandelt wird und nichts ohne Absprache unternommen wird! („Ich entscheide nicht über Deinen Kopf.“)
  • Die eigenen Grenzen und Möglichkeiten erkennen und akzeptieren (erklären: „Ich werde mir Rat und Hilfe holen.“)
  • Gespräch, Fakten und Situation möglichst zeitnah schriftlich dokumentieren.
  • Sich selber Hilfe holen und sich mit einer Person des eigenen Vertrauens oder im Team besprechen, ob die Wahrnehmungen geteilt werden. Ungute Gefühle zur Sprache bringen und den nächsten Handlungsschritt festlegen.
  • Mit einem der o.g. zuständigen Ansprechpersonen Kontakt aufnehmen.
  • Bei einer begründeten Vermutung sollte der Träger eine „insofern erfahrene Fachkraft“ nach § 8b Abs. 1 SGB VIII (zum Beispiel über das örtliche Jugendamt) zur Beratung hinzuziehen.
  • Nach Absprache muss der Träger die Beschwerde weiterleiten an die beauftragte Ansprechperson des Bistums bzw. an das örtliche Jugendamt
  • Hinweise auf sexuellen Missbrauch an minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen durch Kleriker, Ordensangehörige oder andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Dienst sind umgehend den beauftragen Ansprechpersonen des BMO Vechta oder des Bistums Münster mitzuteilen.
  • Begründete Vermutungsfälle sind unter Beachtung des Opferschutzes dem örtlichen Jugendamt oder auch der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft zu melden.

4. Präventionsfachkraft, Anlaufstellen Prävention und insoweit erfahrene Fachkraft

Die Präventionsfachkraft der Katholischen Akademie Stapelfeld ist z. Z.:

Nicole Hüttmann
Stapelfelder Kirchstraße 13
49661 Cloppenburg
Tel: 04471/188-0, Durchwahl: -1123
Fax: 04471/1881160
E-Mail: nhuettmann@ka-stapelfeld.de

Die Präventionsfachkraft der KAS kooperiert entsprechend der Präventionsordnung des Bistums Münster und des Bischöflich Münsterschen Offizialates mit der Anlaufstelle des Offizialates zur Prävention von Machtmissbrauch und sexualisierter Gewalt:

Volker Hülsmann, Prävention
Abt. Offizial
Bahnhofstraße 6
49377 Vechta
Tel.: 04441 / 872-150
Mobil: 0151 / 62 82 78 07
volker.huelsmann@bmo-vechta.de

Andrea Habe, Präventionsfachkraft
Bahnhofstraße 6
49377 Vechta
Tel.: 04441 / 872-172
andrea.habe@bmo-vechta.de

Bei Fällen sexuellen Missbrauchs durch kirchliche Angestellte in der KAS und im Umweltzentrum kann auch mit den Bischöflichen Beauftragten des Bistums Münster für Fälle sexuellen Missbrauchs Kontakt aufgenommen werden:

Bernadette Böcker-Kock, Tel.: 0251 / 63 40 47 38
Email: boeckerkock@gmail.com

Bardo Schaffner, Tel.: 0151 / 43 81 66 95
Email: bardo.schaffner@t-online.de

Die Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft wird im Auftrag des Jugendamtes Cloppenburg derzeit wahrgenommen von

Psychologische Beratungsstelle / Erziehungsberatungsstelle
Emsteker Str. 15
49661 Cloppenburg
Telefon: 04471/18405-0
Fax: 04471/18405-29
http://www.erziehungsberatungsstelle-cloppenburg.de/kindeswohlgefaehrdung.html

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